Der
Gesetzgeber
regelt
den
Umgang
mit
Datenverarbeitungs-Systemen
im
wesentlichen
im
BDSG
(Bundesdatenschutzgesetz), aber auch dem TKG (Telekommunikationsgesetz) sollten Sie Beachtung schenken.
Ein
Datenschutzbeauftragter
ist
in
Ihrem
Unternehmen
der
Ansprechpartner
in
allen
Fragen
rund
um
den
Datenschutz
-
ein
Unternehmen
ist
zur
Bestellung
verpflichtet,
wenn
es
mehr
als
vier
Personen
mit
der
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten beschäftigt, dabei regelt das BDSG in:
§4f die Bestellung
§4g die Aufgaben und Pflichten
§9 notwendige Maßnahmen
§43 die Bußgeldvorschrift
§44 die Strafvorschrift
Datenschutzbeauftragter
kann
ein
Mitarbeiter
Ihres
Unternehmens
oder
eine
externe
Person,
wie
z.B.
ein
IT-
Dienstleister, sein.
Personenbezogene
Daten
sind
Einzelangaben
über
persönliche
oder
sachliche
Verhältnisse
einer
bestimmten
oder bestimmbaren natürlichen Person.
Automatisierte
Verarbeitung
ist
die
Erhebung,
Verarbeitung
oder
Nutzung
personenbezogener
Daten
unter
Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen.
Erheben ist das Beschaffen von Daten über bestimmte Personen.
Verarbeiten
ist
das
Speichern,
Verändern,
Übermitteln,
Sperren
und
Löschen
personenbezogener
Daten.
Im
Einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren...
Ein
IT-Security
Berater
unterstützt
mit
seinem
Fachwissen
den
Datenschutzbeauftragten
in
der
Erfüllung seiner Pflichten, berät ihn und hilft bei der Umsetzung.
Sprechen Sie uns an...
© 2021- Zentrale-GmbH - Walter Ben Dörrenberg