Der     Gesetzgeber     regelt     den     Umgang     mit     Datenverarbeitungs-Systemen     im     wesentlichen     im     BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), aber auch dem TKG (Telekommunikationsgesetz) sollten Sie Beachtung schenken. Ein   Datenschutzbeauftragter   ist   in   Ihrem   Unternehmen   der               Ansprechpartner   in   allen   Fragen   rund   um   den Datenschutz   -   ein   Unternehmen   ist   zur   Bestellung   verpflichtet,   wenn   es   mehr   als   vier   Personen   mit   der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten beschäftigt, dabei regelt das BDSG in: §4f   die Bestellung §4g  die Aufgaben und Pflichten §9    notwendige Maßnahmen §43  die Bußgeldvorschrift §44  die Strafvorschrift Datenschutzbeauftragter   kann   ein   Mitarbeiter   Ihres   Unternehmens   oder   eine   externe   Person,   wie   z.B.   ein   IT- Dienstleister, sein. Personenbezogene   Daten   sind   Einzelangaben   über   persönliche   oder   sachliche   Verhältnisse   einer   bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Automatisierte   Verarbeitung   ist   die   Erhebung,   Verarbeitung   oder            Nutzung   personenbezogener   Daten   unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen. Erheben ist das Beschaffen von Daten über bestimmte Personen. Verarbeiten   ist   das   Speichern,   Verändern,   Übermitteln,   Sperren   und   Löschen   personenbezogener   Daten.   Im Einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren... Ein   IT-Security   Berater   unterstützt   mit   seinem   Fachwissen   den   Datenschutzbeauftragten   in   der Erfüllung seiner Pflichten, berät   ihn und hilft bei der Umsetzung. Sprechen Sie uns an...
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